Spenden

Eine finanzielle Unterstützung ist wichtig, denn die SDG bekommt bisher keinerlei öffentliche oder kirchliche Zuschüsse. Wir sind daher auf Beiträge angewiesen, um den Newsletter zu drucken und zu versenden und verschiedene andere anfallende Kosten zu begleichen. 

Die Schönstätter Diakonen-Gemeinschaft ist eine „Körperschaft und gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KSTG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient.

Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 1 Nr. 2 AO.

Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStEV) auszustellen.“(Auszug aus Freistellungsbescheid des Finanzamtes Würzburg vom 28.08.2011). 

Spendenquittungen können auf Wunsch ausgestellt werden.

Verwendungszwecke

Wir verwenden Spenden für Fortbildungen, für den Newsletter, für den Druck oder Versand von Einladungen, Aktionen, Veranstaltungen ausschließlich zur Umsetzung der Aufgaben und Ziele gemäß dem Leitbild der SDG. Für jede Spende danken wir recht herzlich.

Spendenkonto

Schönstätter Diakonen-Gemeinschaft (SDG)
Liga Bank Würzburg
BIC: GENODEF1M05
IBAN: DE08 7509 0300 0003 0090 17

Verantwortliche für die Finanzen

  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Sprecherehepaar)
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Finanzen)